Brandenburgs Landesrechnungshof hat schwere Vorwürfe gegen frühere Kontrollgremien des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) erhoben. Die Prüfung von Besetzung und Arbeitsweise des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats in den Jahren 2017 bis 2022 habe eine Reihe Mängel zutage gefördert, erklärte der Landesrechnungshof. Dazu gehörten sehr lange Amtszeiten einzelner Mitglieder, mangelnde Präsenz bei Sitzungen, Verstöße gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie eine zu geringe Staatsferne.
Sitzungen waren selten und kurz
Vor der RBB-Krise von 2022 um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung habe der Verwaltungsrat die Verpflichtung, mindestens alle zwei Monate eine ordentliche Sitzung abzuhalten, bei einem Drittel seiner Sitzungen nicht eingehalten. Zudem sei das Gremium in den ausgewerteten fünfeinhalb Jahren nur für 85 Stunden zusammengekommen. Dies sei „angesichts seines komplexen und finanziell bedeutenden Überwachungsfeldes zu wenig“ gewesen. So seien bei einer Sitzung in weniger als zwei Stunden 15 Tagesordnungspunkte behandelt und Verträge und Investitionsmaßnahmen über 23 Millionen Euro genehmigt worden.
Der achtköpfige Verwaltungsrat sei nur bei 40 Prozent seiner Sitzungen vollständig versammelt gewesen. Auch die für den Rundfunkrat festgestellte durchschnittliche Fehlquote bei den Sitzungen von mehr als einem Fünftel im Vorkrisenzeitraum habe der für das Amt erforderlichen Sorgfalt widersprochen.
Einzelne Mitglieder seit mehr als 20 Jahren dabei
Vor der 2024 in Kraft getretenen Neufassung des RBB-Staatsvertrags sei der Sender die einzige deutsche Rundfunkanstalt gewesen, bei der die Amtsdauer in den Überwachungsgremien nicht gesetzlich begrenzt gewesen sei. Einzelne Gremienmitglieder hätten über 20 Jahre amtiert. Lange Amtsdauern seien gerade beim Verwaltungsrat zu verzeichnen gewesen. Dies habe der gebotenen kritischen Distanz bei der Aufsicht entgegenwirken können.
Problematisch sei auch das Berichterstatterprinzip im Verwaltungsrat gewesen. Der Landesrechnungshof bezweifle, dass sich alle Mitglieder des Gremiums angesichts oft sehr kurzer Fristen vor Sitzungen ausführlich mit Vorlagen des RBB befassten. Problematisch sei die starke Verlagerung von Hintergrundwissen auf jeweils nur eine Person gewesen, die zum Teil nicht einmal in der beschlussfassenden Verwaltungsratssitzung anwesend gewesen sei.
Zugleich hätten die Ausgaben für Sitzungen von Rundfunkrat und Verwaltungsrat gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen. Dies betreffe sowohl die Wahl der Sitzungsorte als auch den Bewirtungsumfang. Der RBB habe von 2017 bis 2022 für externe Anmietungen in Hotels und Klubs rund 47.000 Euro aufgewendet. Dies hätte angesichts der im Sender verfügbaren Konferenzräume vermieden werden können. Die Bewirtungskosten der Gremiensitzungen hätten zudem 108.700 Euro betragen.