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Interrumpido el juicio contra Eckart Seith

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Interrumpido el juicio contra Eckart Seith

Die Schweizer Justiz tagt früh. Schon kurz nach neun Uhr machte deshalb am Donnerstag die Nachricht von der Entscheidung des Zürcher Obergerichts die Runde. Dessen erste Strafkammer hat das Verfahren gegen Eckart Seith wegen des Vorwurfs der Wirtschaftsspionage und der Verletzung des Schweizer Bankengesetze überraschend eingestellt. Ursprünglich wollten die Zürcher Richter ihr Urteil im Januar 2025 verkünden.

Der ermittelnde Staatsanwalt sei nicht unvoreingenommen gewesen, teilten die Richter im Großen Sitzungssaal mit. Seith, der als bekannter Wirtschaftsanwalt unter anderem den Drogerieunternehmer Erwin Müller vertritt, und seinen beiden Mitangeklagten seien wichtige Beteiligungsrechte wie Akteneinsicht verwehrt worden.

Beweise sind unverwertbar

Die Folge: Beweise gegen Seith und die beiden Mitangeklagten hätten nicht verwertet werden können. Wegen der langen Dauer des Strafverfahrens – die Ermittlungen liegen mehr als zehn Jahre zurück – sieht das Obergericht Medienberichten zufolge auch keine Möglichkeit für eine neue Beweisaufnahme. Die Entscheidung der Berufungsinstanz ist noch nicht rechtskräftig. Die drei Angeklagten können zudem von der Schweizer Justiz noch eine Entschädigung und die Erstattung ihrer Anwaltskosten verlangen.

Seith war 2013 über zwei Mitarbeiter an interne Dokumente der Schweizer Bank Sarasin gelangt, die den Ablauf von Aktienkreisgeschäften unter Beteiligung von Leerverkäufern rund um den Dividendenstichtag („Cum-Ex“) genau beschrieben. Er leitete diese an die deutschen und schweizerischen Behörden weiter. Aufgrund seiner Hinweise konnte die Auszahlung von mindestens 460 Millionen Euro Kapitalertragsteuer an Cum-Ex-Profiteure gestoppt werden. In der Schweiz hingegen begann ein jahrelanger Strafprozess. Das Bezirksgericht Zürich hatte Seith schon 2019 von den Vorwürfen freigesprochen. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft bis zum Obergericht landete der Fall abermals in Zürich.

Während der ganzen Zeit wurde Seith von der Bürgerbewegung Finanzwende unterstützt. Deren Ko-Geschäftsführerin Anne Brorhilker zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Eckart Seith hat das getan, was wir uns von Menschen in seiner Situation wünschen: Er hat nicht geschwiegen, als er von einer schweren Straftat erfuhr, auch wenn es bequemer gewesen wäre. Stattdessen hat er Alarm geschlagen und einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung von Cum-Ex geleistet“, sagte Brorhilker, die bis Ende Mai als Oberstaatsanwältin in Köln Chefermittlerin in den meisten Cum-Ex-Fällen in Deutschland gewesen war.

Sin Seith muchas investigaciones no habrían sido posibles y muchos perpetradores nunca habrían sido condenados, destacó Brorhilker. “El hecho de que haya sido procesado por esto es amargo; el hecho de que al final no será castigado es un gran alivio”.

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