Im Prozess um Schüsse aus einem fahrenden Auto in Niederrad hat das Frankfurter Landgericht einen der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der 39 Jahre alte Deutsche der Nötigung, Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht hat. Der andere Angeklagte, ein 30 Jahre alter Deutschtürke, der das Auto gefahren haben soll, wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verurteilte hatte im Mai vergangenen Jahres aus einem Auto heraus auf einen anderen Wagen geschossen, in dem sich ein Mitglied einer rivalisierenden Gruppe befand. Zwei Schüsse trafen das Heck, verletzt wurde niemand. Anschließend kam es zu einer Verfolgungsjagd von Niederrad bis nach Sachsenhausen, bei der auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsverkündung, dass nur „durch glückliche Umstände“ nichts Schlimmeres passiert sei.
Mitangeklagter schuldlos in Untersuchungshaft
Der Mann hatte zu Beginn der Hauptverhandlung die Tat gestanden. Dem Mitangeklagte, der am Dienstag freigesprochen wurde, warf die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vor, er habe das Auto gefahren, aus dem geschossen wurde. Am ersten Prozesstag legte seine Verteidigung Auswertungen seiner Mobiltelefondaten vor, die belegten, dass er sich zur Tatzeit in einem Einkaufszentrum befunden hatte. Er saß von Mitte August bis Anfang November dieses Jahres in Untersuchungshaft und soll dafür entschädigt werden.
Hintergrund der Tat ist eine seit Jahren andauernde Fehde zweier Gruppen: Der Angeklagte, der den Schuss abgegeben hatte, gehört demnach zu einer deutsch-türkischen Großfamilie, das Opfer zu einer verfeindeten Gruppe aus Sossenheim. Begonnen hatte der Streit 2021 mit einer Schießerei vor einem Kiosk im Allerheiligenviertel.
Am Ende der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, für die Zukunft sei wichtig, dass „diese Gesamtauseinandersetzung“ zwischen den beiden Gruppe aufhöre.